24.2.2012

CDU-Kreisverband Zollernalb


Zeit: 19 Uhr
Ort: Hechingen-Weilheim

25.2.2012

Bürgertreff mit Amtseinsetzung nach Wiederwahl
Bürgermeister Frick


Zeit: 19 Uhr 30
Ort: Jungingen

27.2.2012

Jahresempfang der Sozialausschüsse CDU Baden-Württemberg mit Landtagspräsident Wolf


Zeit: 9 Uhr
Ort: Stuttgart, Genohaus

28.2.2012

Fraktionssitzung der CDU-Landtagsfraktion


Zeit: 14 Uhr
Ort: Stuttgart, Haus der Abgeordneten

CDU-Kreisverband Zollernalb


Zeit: 19 Uhr 30
Ort: Geislingen

29.2.2012

Landesjugendhilfeausschuss KVJS


Zeit: 9 Uhr 30
Ort: Stuttgart, KVJS

Umsetzung EU-Programm LEADER


Zeit: 10 Uhr
Ort: Stuttgart, Ministerium für Ländl. Raum u. Verbraucherschutz

Verwaltungsrat Sparkasse

Zeit: 19 Uhr
Ort: Balingen, Sparkasse Zollernalb

1.3.2012

Landesprogrammausschüsse BW

Landeshörfunkausschuss BW


2.3.2012

Landesrundfunkrat Baden-Württemberg


Ort: Mannheim

Kreisvorstandssitzung der CDU


Zeit: 18 Uhr
Ort: Straßberg

3.3.2012

Jahreshauptversammlung des Blasmusik-Kreisverbandes


Zeit: 14 Uhr
Ort: Schörzingen, Festhalle

6.3.2012

Fraktionssitzung der CDU-Landtagsfraktion BW


Zeit: 14 Uhr
Ort: Stuttgart, Haus der Abgeordneten

7.3.2012

Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg


Zeit: 9 Uhr
Ort: Stuttgart, Landtag

8.3.2012

Sitzung Ständiger Ausschuss

Sitzung Telemedienausschuss


Zeit: 15 Uhr
Ort: Baden-Baden

9.3.2012

Hauptversammlung wfv-Fußballjugendleiter


Zeit: 19 Uhr
Ort: Balingen-Endingen, Turn- u. Festhalle

125 Jahre Stadtkapelle Tailfingen e.V.


Zeit: 20 Uhr
Ort: Albstadt-Tailfingen, Thalia-Theater

Informationen zum Thema Barrrierefreiheit



Dieser Artikel informiert über die Bedeutung und Hintergründe des Themas Barrierefreiheit sowie über die Umsetzung in diesem Internetangebot.


Barrieren bei der Nutzung des Internets



Moderne Internetangebote vermitteln Inhalte auf komplexen und durch Designelemente, Grafiken und Bilder gestalteten Internetseiten. Vielfältige Informationen werden als Text, Bilder, herunterladbare Dokumente, Video- oder Audiodateien und anderes mehr angeboten.

Gedacht wird dabei zunächst an eine Nutzung durch herkömmliche Browser wie den Internet Exporer oder Mozilla Firefox.

Doch komplexe Menüstrukturen und komplexe Texte, Bilder, Farben, Videos oder anderes können für Menschen mit Behinderungen die Nutzung erheblich erschweren, zumal wenn sie nicht mit den üblichen Browsern auf das Internet zugreifen.

Sehbehinderungen


Diese reichen von Farbblindheit über Sehschwächen bis hin zur vollständigen Blindheit. Achtet man bei der Gestaltung von Internetangeboten auf ausreichende Farbkontraste und richtige Farbwahl, können Barrieren für einen Teil der Nutzer mit Sehbehinderungen bereits vermieden werden.

Andere Sehbehinderte nutzen das Internet über spezielle Monitore oder Sprachausgabe-Programme (so genannte Screen Reader).

Bei der Gestaltung von Internetangeboten muss deshalb beispielsweise darauf geachtet weden, komplexe Tabellen zu vermeiden, die in der Vergrößerung unübersichtlich werden oder in der Sprachausgabe nicht mehr verständlich sind.
Informationen in Grafiken und Bilder, die Blinden verborgen bleiben, sollten erklärt werden.

Um eine korrekte Sprachausgabe zu ermöglichen, müssen fremdsprachige Worte gekennzeichnet und Abkürzungen möglichst vermieden oder erklärt werden.


Körperbehinderungen



Körperbehinderungen oder auch altersbedingten Einschränkungen können die Nutzung einer "Maus" für Menschen mit motorischen Einschränkungen erschweren oder sogar unmöglich machen. Deshalb sollte eine Internetseite auch ohne eine "Maus" ausschließlich über
die Verwendung von Tastatur-Befehlen bedient werden können.

Hörbehinderungen



Für Nutzer mit Hörschäden stellen Video- und
Audiodateien ein Problem dar, das durch Untertitel und Textdialoge behoben werden kann.

Kognitive Behinderungen



Kognitive Behinderungen beispielsweise durch Konzentrationsschwäche führen zu Problemen, wenn Internetangebote übermäßig komplex und textüberladen sind.
Es sollte deshalb darauf geachtet werden, in einem Internetangebot unnötige Fremdwörter und Spezialbezeichnungen, ungegliederte Texte und lange, verschachtelte Sätze zu vermeiden. Eine einfache Struktur der Navigation und des Angebots ist ebenfalls anzustreben.


Vorteile der Barrierefreiheit



Gerade Menschen mit Behinderungen bietet das Internet neue Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und zur Integration in die Arbeitswelt. Durch das Internet werden Kommunikation und Informationsaustausch vereinfacht oder sogar erst möglich. Dazu ist es aber erforderlich, Internetangebote auch für Behinderte zugänglich, das heißt von Anfang an barrierearm zu konzipieren.


Verständliche Inhalte und eine klare Navigation erleichtern allen Nutzern die Aufnahme von Informationen. Positive Nebeneffekte sind zudem, dass die Inhalte einer Webseite sind für Suchmaschinen besser zu erfassen sind - man wird also auch in "Google" besser gefunden.
Außerdem sind die Internetangebote unabhängig von der Plattform (Browser, Mobiltelefon, Personal Digital Assistant - (PDA)) des Benutzers immer gut zugänglich.

Auch bei Arbeitsplätzen mit hohem Geräuschpegel, schlechten Lichtverhältnissen, älterer Hard- und Softwareausstattung oder schlechter Internetanbindung sind barrierearme Internetseiten von Vorteil.

Umsetzung


Das Internetangebot von Günther Martin Pauli genügt in weiten Teilen den Anforderungen der BITV, und die Redaktion ist ständig bemüht, das Angebot zu optimieren.

Bei PDF-Dateien sowie teilweise auch Word- und Excel-Dokumente ist eine Verwirklichung der Barrierefreiheit leider nur bedingt möglich.

Sollten Sie Inhalte aus Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontakt-Formular an uns.

Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.



Barrierefreiheit



Wir haben uns bemüht, bei diesem Internetauftritt die gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) so weit wie möglich zu erfüllen.
Diese Verordnung setzt die Anforderungen des Behinderten-gleichstellungsgesetz (BGG) um, das seit dem 1. Mai 2002 in Kraft ist.

Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden").

Nach 11 BGG müssen Träger öffentlicher Einrichtungen ihre Internetauftritte und -angebote so gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.

Auf Grund dieses Paragrafen hat das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem damaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung am 27. April 2002 die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) erlassen.

Die BITV enthält in der Anlage Anforderungen und Bedingungen an einen barrierefreien Webauftritt.


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